Neue Präventionskurse mit Krankenkassenbeteiligung nach §20
Unsere Gesundheit ist ein wertvolles Gut.
Präventionskurse nach § 20 SGB V werden von den Krankenkassen finanziell unterstützt bzw. werden die Kosten für die Teilnahme an diesen Kursen bis zu 100 Prozent übernommen.